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Neues Verfahren bei der
Prüferlizenzverlängerung
Gemäß Beschluss der Technischen Kommission vom 01.September
2006 ist für die Verlängerung der Prüferlizenz kein Antrag
mehr erforderlich. Die Voraussetzungen für die
Verlängerung (Prüfer- ÜL-Verlängerungslehrgang) werden anhand
der Teilnehmerlisten von diesen Lehrgängen überprüft.
Über die Verlängerung entscheidet danach die Technische
Kommission.
Anträge für die Neu-Erteilung, sowie die Erweiterung einer
bestehenden Prüferlizenz bleiben hiervon unberührt.
Klaus Bleser
RKV-Prüferreferent |